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Rechtsgebiete

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Arbeitsrecht

 

Gerne berate und vertrete ich Sie hinsichtlich  der Wahrnehmung Ihrer arbeitsrechtlichen Interessen, wie z.B.:

​

- Prüfung und Gestaltung von  

  Arbeitsverträgen

- Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch

  Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung

- Abmahnungen

- Entgeltforderungen

- Urlaubsansprüchen

- Verringerung /Ausweitung der Arbeitszeit

- Kündigungsschutzklagen

- sozialversicherungsrechtliche Wirkungen

  z.B. Arbeitslosengeld I u. II, Kranken- und

  Pflegeversicherung, Rentenversicherung

- Vertretung in Zustimmungsverfahren vor den    Integrationsämtern 

 

 

Hinweis bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses:

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Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, so besteht die Möglichkeit, dass in einem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren über die Wirksamkeit der erhaltenen Kündigung entschieden werden kann.

Gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz kann eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden. Die Nichtbeachtung der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage kann zu erheblichen Nachteilen betr. Ihrer Ansprüche führen.

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Verfallsfristen:

Zu vielen Arbeitsverhältnissen sind zudem Verfallsfristen zu beachten, die bei Nichtbeachtung zu Rechtsnachteilen führen können.

Erbrecht

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Sofern keine individuelle Regelung zur Erbfolge getroffen wurde, bestehen gesetzliche Vorschriften, die die Erbfolge bestimmen.

Nicht in jedem Fall entsprechen die gesetzlichen Regelungen den Interessen und dem Willen eines Erblassers oder einer Erblasserin.

 

Abweichend von den gesetzlichen Regelungen können Sie z.B. durch Testament oder Erbvertrag eine für Sie maßgeschneiderte Erbfolgeregelung erstellen, wobei u.a. etwaige Pflichtteilsrechte zu bedenken sind.

Ein Bedarf zur Erstellung einer individuellen Erbfolge kann z.B. dann bestehen, wenn ein in der gesetzlichen Erbfolge stehender Erbberechtigter von der Erbschaft ausgeschlossen werden soll oder sich das Erbe auf ein Unternehmen erstreckt und Sie den Erhalt bzw. die Fortführung desselben geregelt wissen möchten.

Zudem sind die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen einer Erbschaftsregelung zu bedenken.

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Ich berate Sie u.a. zu 

​

- Erstellung von Testamenten

- Erstellung von Erbverträgen

- Pflichtteilsrecht

- Vermächtnissen

- Erbausschlagung

- Erbauseinandersetzung.

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Des Weiteren vertrete ich Mandanten

bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Erb-, Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen. 

 

Ehe- und Familienrecht

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Die Ehe wird gerne als "Bund fürs Leben" bezeichnet. Eheschließende haben zumeist die Hoffnung, dass ihre Ehe ein Leben lang halten wird, eine Garantie gibt es hierfür aber nicht. Nicht immer erfüllen sich im Ehealltag die Vorstellungen und die individuellen Interessen der Eheleute.

Oft bestehen erhebliche Emotionen, die Gespräche erschweren.

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Möchte ein Ehepartner die Trennung oder Scheidung, so können diverse Belange eine Regelung erfordern.

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z.B.

- Getrenntlebensunterhalt

- nachehelicher Unterhalt

- Ehescheidung

- Versorgungsausgleich

- Güterrecht

- Sorgerecht

- Hausrat

- Nutzung der Wohnung

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Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so

können sich zu regelnde Belange wie

​

z.B.

- Kindesunterhalt

- Sorgerecht

- Umgangsrecht

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ergeben.

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Nicht in jedem Fall bieten die gesetzlichen Regelungen eine optimale Lösung hinsichtlich Ihrer individuellen Interessen. 

Durch einen Ehevertrag können diverse Regelungen z.B. für den Fall der Trennung und Scheidung geregelt werden. Gerne berate ich Sie zu rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer individuellen persönlichen Situation.

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Ich vertrete Mandanten in Ehe- und Familiensachen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

Miet- und Pachtrecht

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Bei der Eingehung eines Mietverhältnisses sind neben der Bezeichnung des Mietobjektes und der Miete diverse weitere Belange zu beachten. Werden zwischen den Mietparteien keine Regelungen getroffen, so gelten gesetzliche mietrechtliche Regelungen, die nicht immer den Interessen einer Vertragspartei entsprechen werden.

Zu bedenken sind z.B. Regelungen zur Betriebskostentragung, Schönheitsreparaturen, Nutzungsberechtigung, Mietkaution etc..

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Im Handel erhältliche Formularmietverträge sind oft zu allgemein ausgestaltet und können Ihre individuellen mietvertraglichen Interessen nicht immer weitgehend berücksichtigen. Zudem können sich bei der Verwendung von Formularmietverträgen mit Regelungsalternativen durch Auswahlfehler bzw. Nichtauswahl erhebliche nachteilige Folgen ergeben.

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Eine anwaltliche Gestaltung bzw. Prüfung des Mietvertrages unter Berücksichtigung der wesentlichen aktuellen Rechtsprechung kann Ihnen erhebliche Überraschungen ersparen.

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Ich vertrete Mandanten außergerichtlich, u.a. bei

 

- der Gestaltung von Mietverträgen

- der Durchsetzung der Einhaltung von      

  mietvertraglichen Pflichten

- Mieterhöhungen

- Kündigung von Mietverhältnissen

- Räumungs- und Herausgabeverlangen.

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Falls erforderlich, vertrete ich Ihre Interessen auch in Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren.

Verkehrsrecht

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Wir leben in einer mobilen Gesellschaft, in der täglich Verkehrsunfälle -leider auch mit schwerwiegenderen persönlichen und wirtschaftlichen Folgen- vorkommen.

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Oftmals bestehen zwischen den Unfallbeteiligten bzw. mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners unterschiedliche Ansichten über die Unfallverursachungsbeiträge der Unfallbeteiligten und Haftungsfragen.

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Wurden Sie bei einem Unfall verletzt oder Ihr Eigentum beschädigt, so können bei der Schadenregulierung beispielhaft folgende Bereiche zu beachten sein:

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- Heil- und Behandlungskosten

- Verdienstausfall

- Schmerzensgeld

- Rentenleistung

- Haushaltsführungsschaden

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- Kfz-Sachschaden

- Kfz-Sachverständigenkosten

- Abschleppkosten

- Kfz-Nutzungsausfall

  Kfz-Wertminderung

- Rest- und Wiederbeschaffungswert

- Mietwagenkosten

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Auch bei eindeutiger Unfallverursachung und Verschulden des Unfallgegners kann es sein, dass Sie verschuldensunabhängig eine Haftung trifft.

Zudem können Schadenminderungspflichten bestehen, die im Fall Ihrer Nichtbeachtung zu wirtschaftlichen Nachteilen führen können.

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Möchten Sie Ansprüche gegenüber anderen Unfallbeteiligten erheben, so kann sofort nach dem Unfallereignis eine schnelle Konsultation eines Anwalts / einer Anwältin geboten sein, um unnötige wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Dies gilt auch bei einer zu Ihren Gunsten bestehenden scheinbar eindeutigen Haftungslage!

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Gerne übernehme ich die zivilrechtliche außergerichtliche underforderlichenfalls notwendige gerichtliche Vertretung gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, so vertrete ich Sie gerne gegenüber den Ermittlungsbehörden sowie gerichtlich im Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.

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Vertragsrecht​

 

Im Allgemeinen können in unserer Rechtsordnung Rechte und Plichten zwischen Personen durch Verträge begründet werden (zum Beispiel: Miet-, Kauf-, Leasing-, Arbeits-, Dienst,-, Erb-, Ehe-, Werk-, Reise-, Fitnessstudio-Verträge usw.).

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Die Vertragsfreiheit bietet keine Gewähr dafür, dass die Vertragsschließenden auch alles verstehen, was Regelungsinhalt und die daraus resultierenden Folgen eines Vertrages sind. Bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, sollten deshalb dessen Inhalt und Folgen -auch die etwaig damit verbundenen steuerlichen Folgen- verstanden werden.

 

Die Vertragsfreiheit der Vertragsparteien ist nicht unendlich und wird in vielen Fällen durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt.

Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet, so kann dies zur Unwirksamkeit von einzelnen Vertragsregelungen oder des gesamten Vertrages führen.

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Lassen Sie bereits vor Vertragsschluss Ihren beabsichtigten Vertrag anwaltlich prüfen oder gestalten, so kann Ihnen dies viel Ärger ersparen. Hierzu sind Ihre individuellen Vertragsinteressen zu erfassen und auf die rechtliche Vereinbarkeit hin zu prüfen.

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Haben Sie einen Vertrag bereits abgeschlossen und entstehen unterschiedliche Auffassungen der Vertragsparteien zu den vereinbarten Rechten/Pflichten, so kann geprüft werden, ob Vertragsbestimmungen aufgrund Rechtsverstoßes unwirksam sind, der Vertrag widerrufen oder angefochten werden kann.

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Da Anfechtungsfristen sehr kurz sein können (z.B. § 119 BGB), kann dies für Sie bedeuten, dass Sie zur Vermeidung etwaiger Rechtsnachteile binnen kurzer Frist tätig werden müssen.

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